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Die wichtigsten Reiseversicherungen
Private Reisekrankenversicherung:
Eine private Reisekrankenversicherung übernimmt die Krankheitskosten im Ausland. Außerdem deckt sie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport ab, wenn aus Krankheitsgründen nach Deutschland geflogen werden muss.
Es gibt mehrere Varianten der Reiseversicherungen bezüglich der Reisedauer.
Vor dem Abschluss der Versicherung ist auf jeden Fall zu empfehlen, einen Krankenkassenvergleich zu machen.
Reisen bis 6 Wochen
Wenn die Urlaubsreise nicht länger als sechs Wochen dauert, kann man zwischen mehreren Versicherungsangeboten wählen. Es ist möglich entweder für jede einzelne Reise eine neue Versicherung oder einen Jahresvertrag abzuschließen, der sich von Jahr zu Jahr automatisch verlängert.
Reisen bis zu einem Jahr
Vor dem Antritt einer längeren Reise ist ein Muss eine richtige Reiseversicherung abzuschließen.
Die Höhe der Prämie hängt von der Anzahl der Reisetage ab.
Reisen, die über ein Jahr dauern
Bei Reisekrankenversicherungen für längere Auslandsaufenthalte muss man die Versicherungsbedingungen ausführlich prüfen.
Bei allen Versicherungsgesellschaften sind die Krankheitskosten für die akute Behandlung, Unfälle sowie einen medizinisch notwendigen Rücktransport versichert.
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Versicherungsschutz auch für Heimaturlaube.
Bei einigen Angeboten gibt es auch Vorsorgeuntersuchungen.
Arbeiten und leben im Ausland
In der Regel sind Auswanderer durch das so genannte "Territorialprinzip" in dem Land sozialversichert, in dem sie arbeiten.
Im Falle, dass jemand von seiner deutschen Firma für einen längeren Aufenthalt ins Ausland entsendet wird und das Gehalt in Deutschland ausgezahlt und versteuert wird, so ist die deutsche gesetzliche Sozialversicherung auch für Mitarbeiter gültig, die im Ausland berufstätig sind.
Reiserücktrittsversicherung
Wenn jemand die Reise kurzfristig absagen muss, stellt ihm der Reiseveranstalter in der Regel große Stornogebühren in Rechnung.
In diesem Fall übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung die entsteheneden Kosten, wenn die versicherte Person die Reise aus schwerwiegenden Gründen nicht antreten kann.
Wenn auf einer Reise, die bereits angetreten wurde, der Reisende eine schwierige Erkrankung oder einen Unfall hat, muss er die Reise abbrechen. Für diesen Fall gibt es die so genannte Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch.
Die Reiseabbruchversicherungen sind in der Regel in Kombination mit einer Reiserücktrittsversicherung angeboten.
Reisegepäckversicherung
Wenn das Gepäck während einer Reise beschädigt oder gestohlen wird, zahlt die Reisegepäckversicherung die entstehenden Kosten bis zum Zeitwert des Reisegepäcks bzw. bis zu einer bestimmten Versicherungssumme.
Das Gepäck ist versichert, wenn es aufgegeben wurde oder wenn es durch Unfälle des Transportmittels, Handlungen Dritter oder Feuer- und Elementarereignisse beschädigt wurde.
Quelle: versicherungvergleich.info
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